Rechtsprechung
SG Landshut, 18.08.2011 - S 2 R 836/11 |
Verfahrensgang
- SG Landshut, 18.08.2011 - S 2 R 836/11
- LSG Bayern, 12.12.2011 - L 13 R 849/11
Wird zitiert von ...
- LSG Bayern, 12.12.2011 - L 13 R 849/11
Wegen einstweiliger Anordnung
Streitig ist darüber hinaus, ob die Bf Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das insoweit anhängig gewesene Antragsverfahren beim Sozialgericht Landshut (SG) mit dem Az. S 2 R 836/11 A ER hat.Das SG hat mit angefochtenem Beschluss vom 18. August 2011 (S 2 R 836/11 A ER) den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
Mit weiterem Beschluss vom 18. August 2011 (S 2 R 836/11 A ER) hat das SG den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.
die Bg unter Aufhebung der Beschlüsse des Sozialgerichts Landshut vom 18. August 2011 zu verpflichten, in der Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. der Regelaltersrente weitere Versicherungszeiten für die Zeiträume 6. Oktober 2003 bis 31. August 2004 sowie 1. Januar 2005 bis 31. April 2008 anzuerkennen und die entsprechenden Leistungen zu gewähren sowie für das erledigte Verfahren vor dem Sozialgericht Landshut mit dem Az. S 2 R 836/11 A ER Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwalts F. S. zu gewähren.